Friedhöfe zukunftsorientiert gestalten

25. März 2024

Die Friedhöfe in unserer Gemeinde haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Einerseits fällt auf, dass immer mehr Grabstätten unbelegt erscheinen. Andererseits wählen aber auch immer mehr Menschen neue, von der herkömmlichen Erdbestattung in Einzelgrab oder Familiengruft abweichende Beerdigungsformen.

Auch die Gestaltung der Gräber wird vielfältiger.

Diese Entwicklung stellt unsere Gemeinde vor verschiedene Herausforderungen. Da die Friedhofsbewirtschaftung grundsätzlich kostendeckend zu sein hat, liegt ein Problem bereits darin, dass der Trend zu Bestattungsformen geht, die nach derzeitiger Gebührensatzung eher günstig sind.
Die Gründe hierfür liegen jedoch nicht in erster Linie im wirtschaftlichen Bereich. Die Gesellschaft ist mobiler geworden. In vielen Fällen sind keine nahen Angehörigen vorhanden, wohnen sie nicht vor Ort oder sind selbst bereits in fortgeschrittenem Alten. In solchen Fällen ist es nicht sinnvoll, sich für mehrere Jahrzehnte an ein Familiengrab zu binden. Hier bieten sich pflegeleichte Urnengräber oder anonyme Begräbnisformen an.

Dem hat die Gemeinde Schlangen auf den Friedhöfen in den drei Ortsteilen bereits Rechnung getragen. So sind einige Friedhofsteile, die als Parklandschaft oder Wiese erscheinen, auf den ersten Blick gar nicht als Grabstätten zu erkennen.
Ziel ist allerdings, mit der Entwicklung Schritt zu halten und noch weitere Begräbnisformen anzubieten.

Der Friedhof im Ortsteil Schlangen besitzt als einziger im Gemeindegebiet eine Friedhofskapelle, die um 1960 errichtet wurde. Die Kirche im Ortsteil Osterholz wurde zwar wenig später zunächst als kommunale Friedhofskapelle errichtet, erfüllt diese Funktion heute jedoch nur noch nebenbei.

Trotz immer wieder durchgeführter Anbauten und Sanierungen wirkte die Friedhofskapelle in Schlangen in letzter Zeit doch ziemlich in die Jahre gekommen. Verwaltung und Gemeinderat haben daher eine Sanierung der Anlage beschlossen, welche bereits begonnen wurde. Bereits vor geraumer Zeit wurden die Sanitärbereiche neugestaltet. Die alten Fenster in Beton-Glasbauweise wurden vor wenigen Wochen bereits entfernt und durch neue Kunststofffenster ersetzt. Hierdurch bekam das Gebäude ein verändertes Gesicht, ohne das der Charme der Nachkriegsarchitektur völlig aufgegeben wurde.

Die neuen Fenster sind im oberen Bereich mit klar verglast, was den Innenraum heller und freundlicher wirken lässt.
Im unteren Bereich wurde Milchglas eingesetzt, um einen freien Blick von außen auf die Trauergemeinde zu verhindern.
Als nächstes steht eine Fassadensanierung an. Nach intensiven Beratungen unter fachkundiger Begleitung hat der zuständige Ausschuss für Gemeindeentwicklung entschieden, von einer Fassadendämmung abzusehen. Eine energetische Sanierung ist im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung unwirtschaftlich und auch unter Gesichtspunkten des Umwelt- und Klimaschutzes nicht sinnvoll.
Die Kapelle wird nicht regelmäßig beheizt. Sie ist auch nicht für dauernden Aufenthalt vorgesehen. Zudem sind die Begräbnisbesucher in der kalten Jahreszeit ohnehin warm bekleidet. Zu den Begräbnisfeiern kann daher durch Infrarotstrahler oder eine Sitzheizung kurzfristig ein angenehmes Raumklima geschaffen werden.

Im Zuge der Planungen hat ein ortsansässiger Bestattungs-unternehmer angeregt, das in die rückwärtige Fassade eingelassene aus Glasbausteinen bestehende Kreuz zu entfernen.

Die CDU lehnt diese Forderung jedoch ab.
Da auf eine Außendämmung der Fassade verzichtet wird, sprechen bauphysikalische Anforderungen hierfür nicht.
Das Kreuz ist ein historisches Zeugnis aus der Bauzeit der Kapelle, zu der die Bevölkerung fast ausschließlich den beiden großen Konfessionen angehörte und das Kreuz als Symbol der Hoffnung mit dem Begräbnis untrennbar verbunden war.

Die CDU-Fraktion verkennt nicht, dass sich diese Umstände verändert haben. Die Friedhofkapelle ist ein kommunaler, öffentlicher Trauerraum, der von Trauernden verschiedener Religionen oder auch nichtreligiösen Menschen genutzt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 1990er Jahren klargestellt, dass das Kreuz nicht nur ein Zeichen abendländisch-humanistischer Kultur, sondern ein religiöses Symbol ist. Es ist verständlich, dass nicht jeder die Anwesenheit eines solchen Symbols bei seiner eigenen Beerdigung oder der eines nahen Angehörigen wünscht.

Dennoch ist es falsch, sich aus diesem Grunde der christlichen Tradition unseres Landes und unserer Gemeinde zu verschließen. Das schlichte Glaskreuz in der Fassade steht hierfür.

Als Kompromiss bietet sich an, die Möglichkeit zu schaffen, das Kreuz währen der Trauerfeierlichkeiten auf Wunsch mit einem Vorhang oder einer Leinwand zu verdecken. Hier können dann gegebenenfalls Zeichen anderer Religionen oder Fotos gezeigt werden.

Dagegen ist der Anblick des Kreuzes auf der Außenseite der Kapelle von Friedhofsbesuchern ebenso zu akzeptieren, wie Kirchen oder Wegkreuze als sichtbare Zeichen christlichen Lebens in Deutschland.

Es bleibt zu hoffen, dass die Sanierungsarbeiten dazu beitragen, dass die Friedhöfe in unserer Gemeinde weiterhin nicht nur Orte der Trauer sondern auch angenehme Orte des Verweilens, Erinnern und der Besinnung bleiben werden.

Autor: Dr. Walther Husberg


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